Mensch vs. Maschine – Steuerprogramm vs. Berater

Mensch vs. Maschine - Steuerprogramm vs. Berater

Wer Hilfe bei der Steuererklärung braucht, hat die Wahl zwischen Software, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereinen. Was eignet sich für wen? Wir geben einen Überblick.

Corona hat zeitliche Dimensionen in vielerlei Hinsicht verändert. Das gilt auch für die Steuerklärung. Diese muss im Normalfall bis zum 31. Juli abgegeben sein. Für das Steuerjahr 2021 hat der Gesetzgeber aber eine Verlängerung bis zum 30. September gewährt. Für Steuerzahler, die sich von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, fällt für das Jahr 2021 sogar erst am 30. Juni 2023 der Hammer. Dennoch ist bei vielen eine Art innere Steueruhr aktiv: Ab Frühjahr rückt das Ausfüllen der Formulare oder zumindest die Vorbereitung auf der To Do-Liste automatisch weiter hoch. Zugleich ploppt die Frage auf: Bekomme ich das alleine hin oder brauche ich Hilfe? Verschiedene Steuerprogramme führen einen inzwischen beinahe automatisch durch die Formulare. Aber natürlich bieten auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine ihre Dienste an.

Steuerprogramme für weniger komplexe Fälle

Zielgruppe: Vor allem für den typischen Angestellten, der keine weiteren Nebeneinkünfte hat und auch überschaubare Werbungskosten ansetzen kann, eignen sich Software oder Apps. Sie führen den Steuerzahler Schritt für Schritt durch die notwendigen Formulare und geben an geeigneter Stelle auch Tipps, wenn sich weitere Steuer sparen lassen. Wer Geduld und Bereitschaft mitbringt, sich auch in kompliziertere Fragestellungen einzudenken, kann mit der elektronischen Hilfe natürlich auch etwas komplexere Fälle bewältigen: eine doppelte Haushaltsführung etwa, den berufsbedingten Umzug, Handwerkerrechnungen oder generierte Kapitaleinkünfte.

Kosten: Für rund 15 bis 40 Euro pro Jahr gibt es die aktuellen Steuerprogramme. Bei Apps muss man sich vorher erkundigen, für welche Zielgruppe sie geeignet ist. Zum Teil sind Selbstständige außen vor. Ein Teil der Ausgaben für die Programme lassen sich übrigens steuerlich im nächsten Jahr ansetzen.

Mehr Informationen: Jahr für Jahr testen Computerzeitschriften oder Finanzportale die aktuellen Softwarepakete. Umschauen kann man sich zum Beispiel hier.

Steuerberater für Anspruchsvolle und mehr Komfort

Zielgruppe: Neben dem Job vermietet der Steuerzahler eine Wohnung oder hat Nebeneinkünfte. Ein anderer hat eine Zeit im Ausland gelebt und ist an den Wochenende zur Familie nach Deutschland gependelt. Der nächste muss Unterhaltszahlungen angeben oder hat umfangreicher mit Aktien gehandelt. Kurz und gut: Je komplizierter die Fälle werden und je mehr Steuer-Know-how gefragt ist, desto eher lohnt es sich, einen Steuerberater einzuschalten, um möglichst gut bei der Steuer wegzukommen. Der Fachmann übernimmt im Übrigen auch so lästigen Aufgaben wie das Sortieren von Belegen oder Briefwechsel mit dem Finanzamt. Vor allem letzteres ist oft ein wichtiges, zusätzliches Argument für Selbstständige oder Freiberufler.

Kosten: Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen und der Komplexität der Fälle. In einfachen Sachverhalten fallen um die 200 Euro an, insbesondere bei Selbstständigen sind schnell vierstellige Beträge erreicht. Immerhin: Der Teil der Rechnung, der auf steuerliche Beratung entfällt, lässt sich seinerseits im nächsten Jahr von der Steuer absetzen.

Mehr Informationen: Oft findet man den geeigneten Steuerberater über Empfehlungen. Bundesweit suchen kann man auch über den Suchdienst der Bundessteuerberaterkammer.

Lohnsteuerhilfeverein – die goldene Mitte

Zielgruppe: Wer die höheren Kosten scheut, aber dennoch auf menschliche Beratung setzt und sich die Mühe sparen möchte, selbst durch die Formulare zu klicken, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen umsehen. Allerdings hat ihr Einsatz gewisse Grenzen: Die Vereine dürfen Angestellte, Beamte, Studenten, Azubis, Pensionäre und Rentner beraten, Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Angestellte mit Nebeneinkünften aus selbstständigen Tätigkeiten dagegen nicht. Gibt es Einnahmen aus Miete oder Kapitalvermögen, dürfen diese zudem nicht höher als 18.000 Euro im Jahr (36.000 Euro bei Verheirateten) sein.

Kosten: Wer die Beratung in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied in dem jeweiligen Verein werden. Die meisten Anbieter haben einen vom Einkommen abhängigen  Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen 50 und 400 Euro liegt. Eine geringe einmalige Aufnahmegebühr von zehn bis 15 Euro kommt hinzu. Auch hier lässt sich in der Regel ein Teil im nächsten Jahr steuerlich absetzen.

Mehr Informationen gibt es zum Beispiel über den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Auf eigene Faust

Wer die Erklärung am Ende doch ganz auf eigene Faust erledigen möchte, kann das seit Kurzem immerhin auch komplett elektronisch erledigen. Über das Steuerportal „Mein Elster“ lassen sich die Formulare direkt am PC ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Kosten fallen dafür nicht an. Es gibt aber auch keine zusätzlichen Tipps oder Hinweise.

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