Endspurt Baukindergeld

Endspurt Baukindergeld

Die bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus laufen Ende des Jahres aus. Den Förderzeitraum für das bundesweite Baukindergeld will die Regierung hingegen bis Ende März 2021 verlängern.

Damit sich mehr Familien ein Eigenheim leisten können, hat der Gesetzgeber 2018 das Baukindergeld beschlossen. Bayern hat sogar noch einen Bonus draufgelegt und ergänzend das Baukindergeld Plus in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr abgenickt. Gleichzeitig hat der Freistaat auch die Bayerische Eigenheimzulage in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10.000 Euro eingeführt, die nicht nur für Familien gilt. Von vornherein waren die Finanzspritzen aber zeitlich begrenzt – und der Förderzeitraum läuft demnächst aus. Wer noch profitieren will, sollte sich also beeilen.

Bayerische Eigenheimzulage/Baukindergeld Plus

Den Zuschuss können Käufer von Wohneigentum und Bauherren nur noch bis Ende 2020 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragen. Wer die Gelder mitnehmen möchte, muss sogar bis Ende des Jahres in sein Haus oder seine Wohnung eingezogen sein.
Wichtig: Auf den Seiten der BayernLabo gibt es zwar einen Onlineantrag. Dieser alleine reicht jedoch nicht. Der Behörde muss vielmehr ein unterschriebener Antrag bis zum 31.12.2020 in Papierform (Posteingang bei der BayernLabo) vorliegen. Der Antragsteller muss das ausgefüllte Dokument also ausdrucken, unterschreiben und ihn dann mit allen notwendigen Unterlagen an die Labo senden.
Beim BaukindergeldPlus müssen sich die Familien unter Umständen nach Antragstellung noch etwas gedulden. Da es an das bundesweite Baukindergeld gekoppelt ist, kann die Labo den fristgerecht eingegangenen Antrag erst bearbeiten, wenn ihr die Auszahlungsbestätigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau für das Baukindergeld des Bundes vorliegt (siehe unten).

Baukindergeld

Die Bundesregierung hat Ende September beschlossen, den befristeten Förderzeitraum um drei Monate auf Ende März 2021 zu verlängern. Die Änderung soll mit Inkrafttreten des Haushalts 2021 wirksam werden. Mit dem Zuschuss können Familien, die die Förderbedingungen erfüllen, also auch rechnen, wenn sie ihren notariellen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung erst bis zum 31.3.2021 in der Hand halten.
Wichtig: Anders als in Bayern müssen die Familien nicht bereits bis zum 31.3.2021 eingezogen sein. Sie können allerdings ihren Antrag erst nach Einzug stellen. Ab dann haben sie sechs Monate Zeit.
Für ihren Antrag nutzen Familien am besten das Zuschussportal der KfW. Ihre Identität weisen sie via Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post nach.

Mehr Infos:

Alle wichtigen Fragen rund um das Baukindergeld finden Sie in unserem Beitrag Baukindergeld – Wer, wie viel und wie?.

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