Ran an den Ferienjob

Ran an den Ferienjob

Die Ferienzeit steht vor der Tür, und viele Jugendliche sind zum ersten Mal auf Jobsuche.
Wir erklären, welche Regeln ihr dabei beachten müsst.

Sommer, Sonne, Sonnenschein … Für viele sind die lang ersehnten Ferien eine Möglichkeit, runterzukommen, sich auf die faule Haut zu legen und an alles andere, außer an Schule, zu denken. Oder aber, man nutzt die schulfreie Zeit, um auch ein bisschen zu jobben und sein Taschengeld aufzubessern. Aber was ist da eigentlich erlaubt? Wir schaffen Klarheit.

Mit wie viel Jahren dürft ihr in den Ferien arbeiten?

Ab 13 dürfen Schüler zwar noch nicht offiziell arbeiten, aber mit leichteren Tätigkeiten etwas dazu verdienen. Erlaubt ist etwa Gassi gehen, Nachhilfe geben, Babysitten oder Zeitung austragen. Etwas mehr Möglichkeiten habt ihr, sobald ihr 15 seid und nach dem Gesetz offiziell als Jugendlicher geltet. Dann sind etwa auch Jobs in der Gastronomie oder im Supermarkt möglich. In jedem Fall gilt aber: Die Eltern müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass das Kind jobbt.

Welche Arbeitszeiten gelten?

Mit 13 und 14 dürft ihr an Werktagen höchstens zwei Stunden am Tag in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.

Ab 15 Jahren könnt ihr euch dann auch schon einen Ferienjob suchen, an dem ihr pro Tag bis zu acht Stunden arbeitet. Die Zeiten müssen zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Wer in einem Café kellnert, darf ausnahmsweise auch bis 22 Uhr im Einsatz sein, Jobs in mehrschichtigen Betrieben sind auch bis 23 Uhr erlaubt. Wichtig: In diesem Umfang ist Jobben für Jugendliche ab 15 höchstens vier Wochen während der Schulferien pro Kalenderjahr möglich. 

Das Arbeiten am Wochenende, an Feiertagen und nachts ist in der Regel verboten.

Wie sind die Pausen geregelt?

Wer schon länger arbeiten darf, muss nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause einlegen. Die dauert mindestens 30 Minuten, wenn die Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden beträgt. 60 Minuten sind es bei einem längeren Einsatz.

Was ist alles verboten?

Schwere körperliche oder gesundheitsgefährdende Arbeiten sind zum Beispiel tabu. Auch Akkordarbeiten, also etwa Arbeit am Fließband, sind für Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt.

Was könnt ihr verdienen?

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage für die meisten Jugendlichen. Allerdings gibt es da keine klare Antwort. Letztlich ist der Lohn Verhandlungssache. Am besten, ihr informiert euch vorher bei Freunden, die ähnliche Jobs ausüben, oder im Internet, was für den konkreten Job üblich ist. Außerhalb von Tätigkeiten wie Babysitten, Nachhilfe und Co. ist eine gute Orientierung der Mindestlohn. Der beträgt aktuell 9,82 Euro pro Stunde Mindestlohn und steigt im Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Müsst ihr Steuern zahlen?

Ein Ferienjob ist oft ein befristetes Arbeitsverhältnis, dem häufig eine geringfügige Beschäftigung wie ein Minijob zugrunde liegt. Hierbei verdienst du monatlich bis zu 450 Euro. Versteuert wird der Job in der Regel pauschal vom Arbeitgeber. Du selbst zahlst dann keine Steuern und musst auch keine Steuererklärung machen.

Verdienst du in deinen vier Wochen mehr als 450 Euro, werden oft erst einmal Steuern abgezogen. Die kannst du dir aber über eine Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen. Denn jeder 10.347 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen.

Wie verwalte ich mein verdientes Geld?

Die Arbeitswelt macht dich ein ganzes Stück selbstständiger. Dazu gehört auch die Verwaltung des ersten verdienten Geldes. Spätestens jetzt macht es Sinn, ein eigenes Konto einzurichten, auf den der Arbeitgeber das Geld überweisen kann. Bei der PSD Bank München gibt es für Jugendliche zum Beispiel das kostenfreie PSD GiroStart.

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