
Die nächste Gehaltsrunde steht an? Dann überlegen Sie doch mal, ob wirklich mehr cash raus springen muss. Gibt es vielleicht etwas “besseres” als die klassische Gehaltserhöhung? Welche Alternativen den Job auch versüßen können …
Geld ist nicht alles. Das sehen offenbar auch immer mehr Arbeitnehmer so. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für die Wirtschaftswoche würden sich immerhin bereits 45,5 Prozent der Angestellten für Urlaub statt für mehr Geld entscheiden, wenn sie bei einer Gehaltserhöhung die Wahl hätten. Die Work-Life-Balance lässt grüßen.
Mal angenommen, es gäbe die Wahl. Hier gibt’s ein paar Vorschläge für gute Alternativen zum Gehaltsplus:
Wer den ein oder anderen zusätzlichen freien Tag mehr im Jahr aushandeln kann, hat rechnerisch im Verhältnis von Arbeitszeit und Gehalt ebenfalls ein Plus. Gutes Argument für die Verhandlung: Auch der Arbeitgeber profitiert am Ende, wenn sein Mitarbeiter weniger gestresst und zufriedener ist.
Benzin oder Bahnfahrkarte müssen Mitarbeiter regelmäßig aus der eigenen Tasche zahlen. Im Lauf eines Jahres kommt da einiges zusammen. Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu Sprit oder Ticket entlastet das Portmonee. Das lohnt sich übrigens auch steuerlich: Zwar gilt der Fahrtkostenzuschuss zunächst als Arbeitslohn. Er kann aber bis zu einer gewissen Grenze pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Außerdem fallen weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber Sozialabgaben für den Zuschuss an.
Bildung und Wissen sind wichtig in einer sich immer schneller verändernden Zeit. Sich über eine vom Chef finanzierte Weiterbildung auf den neuesten Stand zu bringen oder wertvolle Zusatzqualifikationen anzueignen ist da oft mehr wert als monatlich 100 Euro plus auf dem Konto. Und der Arbeitgeber profitiert gleich mit.
Wie wär es zum Beispiel mit einem umweltfreundlichen Elektroauto, das man sich selbst vielleicht noch nicht leisten kann oder möchte? Wer den Wagen auch privat nutzt, muss diesen Vorteil allerdings versteuern. Gängig ist die 1-Prozent-Regel: Ein Prozent des inländischen Listenpreises muss der Arbeitnehmer monatlich mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Kommt der Wagen auch bei den Fahrten zwischen Büro und Wohnort zum Einsatz, erhöht sich der pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke nochmals um 0,03 Prozent des Listenpreises. Alternativ lässt sich die tatsächliche private Nutzung via Fahrtenbuch nachweisen.
Das finanzielle Plus von heute lieber auf später verlegen? Dann kommt vielleicht statt der Gehaltserhöhung der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge oder die Erhöhung einer bestehenden Betriebsrente an. Die steuerliche Förderung hat der Gesetzgeber Anfang 2018 sogar nochmals verbessert.
Tipps für die Verhandlung
Egal ob mehr Geld, mehr Urlaub oder mehr Betriebsrente – der Mitarbeiter muss seinen Chef überzeugen. So können Sie sich vorbereiten:
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