Das ändert sich 2022

Das ändert sich 2022

Und schon wieder ist ein Jahr vorbei. Und das neue wartet bereits – mit einigen neuen Gesetzen.  Welche davon haben Einfluss auf die privaten Finanzen? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Steuern und Versicherungen

Die nächsten Steuerentlastungen kommen

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf Einkünfte fällig werden, beträgt ab Januar 9.984 Euro pro Jahr und damit 240 Euro mehr als 2021. Auch der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen etwa an erwachsene Kinder in der Ausbildung, Eltern oder geschiedene Ehegatten, wird entsprechend angehoben. Ob auch das Kindergeld abermals steigt, steht noch nicht fest.

Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit sinken leicht bei der betrieblichen Altersvorsorge

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, sinkt im Januar von 85.200/80.400 Euro (West/Ost) auf 84.600/81.000 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bis zu vier Prozent der BBG West  können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind ab 2022 also monatlich 282 Euro beziehungsweise 564 Euro.

Betriebsrenten: Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlungen bezuschussen

Arbeitgeber sind bereits seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu jeder neuen Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds zu zahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters auch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bereits bestehende Entgeltumwandlungen waren bislang von dieser Verpflichtung ausgenommen. Zum Jahreswechsel endet diese Übergangsregelung: Der Arbeitgeber muss dann grundsätzlich auch für bereits bestehende Vereinbarungen den Zuschuss leisten.

Rürup-Rente: 94 Prozent der Beiträge ansetzbar

Rürup-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Maximalbetrag dafür verringert sich ab Januar 2022 geringfügig auf 25.639 Euro (bzw. 51.277 Euro bei Verheirateten). Davon wiederum sind mittlerweile 94 Prozent absetzbar, im Vorjahr waren es nur 92 Prozent. Ab dem Jahr 2025 können 100 Prozent des maximalen Betrags steuerlich geltend gemacht werden.

Der Garantiezins sinkt

Verbraucher bekommen beim Abschluss einer neuen Lebens-, Renten oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab Januar einen deutlich geringeren Garantiezins. Er sinkt von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Der Garantiezins ist der Zinssatz, den Kapital- und Lebensversicherer mindestens auf die Sparbeiträge zahlen müssen.

Arbeit und Gehalt

Coronabonus noch bis Ende März möglich

Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das gilt noch bis zum 31. März 2022. Voraussetzung: Die Höchstgrenze von 1.500 Euro darf nicht überschritten werden.

Kinderkrankentage

Wegen der Pandemie hat der Gesetzgeber die Anzahl der Kinderkrankentage für Eltern auf 30 Arbeitstage im Jahr erhöht, für Alleinerziehende auf bis zu 60 Arbeitstage. Diese Regelung ist kürzlich bis ins Jahr 2022 verlängert worden.

Der gelbe Schein wird digital

Der “gelbe Schein” auf Papier wird Stück für Stück digitalisiert. Schon seit dem Oktober 2021 müssen Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen diese Krankmeldungen dann ihrerseits auch digital den Arbeitgebern zur Verfügung. Ganz verschwinden wird das Papier aber nicht. Die Patienten können vom behandelnden Arzt für die eigene Dokumentation immer noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Der Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde vor. Im Juli 2022 klettert die Grenze nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro die Stunde.

Finanzen im Alltag

Briefe werden teurer

Die Post erhöht mal wieder ihre Preise. Für Standardbriefe zum Beispiel braucht man ab Januar 2022 eine 90-Cent-Marke statt einer 85-Cent-Marke. Ein Kompaktbrief kostet dann einen Euro statt jetzt 95 Cent, der Preis für einen Großbrief klettert von 1,55 Euro auf 1,60 Euro.

Mehr Rechte für Käufer

Kunden haben künftig bessere Chancen, wenn sie erfolgreich mangelhafte Waren reklamieren wollen. Tauchte bei einem Produkt bisher innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, wurde davon ausgegangen, dass er schon beim Verkauf bestand. Wollte der Verkäufer die Nachbesserungsrechte abwehren, musste er nachweisen, dass die Sache beim Verkauf mangelfrei war. Ab 2022 wird diese Frist auf zwölf Monate verlängert. 

Kündigungsbutton für Online-Verträge

Ein Vertrag ist inzwischen online in der Regel ganz schnell und einfach abgeschlossen. Ein Klick genügt. Die Kündigung ist dagegen oft komplizierter. Auch das soll sich ändern. Das Gesetz für Verbraucherverträge schreibt ab dem 1. Juli 2022 vor, dass ein gut sichtbarer und leicht zugänglicher Kündigungsbutton auf der Website des Vertragspartners platziert werden muss.

Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn

Ab 2022 können Bahnfahrer ihr Ticket nicht mehr an Bord lösen. Ist der Kunde ohne Fahrschein eingestiegen, muss er diesen selbst am Laptop oder Smartphone schnell noch online buchen. Hierfür haben Fahrgäste maximal zehn Minuten nach der Abfahrt Zeit.

Umwelt

EEG-Umlage wird reduziert

Zum 1. Januar 2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das entspricht einer Senkung um 43 Prozent und dem niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Es ist davon auszugehen, dass die Senkung künftig zu niedrigeren Stromkosten führt. Diese waren zuletzt enorm angestiegen. Wie es insgesamt mit der EEG-Umlage weitergeht, wird die Ampelkoalition jetzt festzurren.

Aus für Plastiktüten

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Supermärkten, Discountern, Drogerien und auch andere Einzelhändler Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgeben. Dies betrifft alle Tüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Weiterhin erhältlich sind die dickeren und deutlich stabileren Mehrwegtaschen. Außerdem sind auch die sehr dünnen Plastiktüten für Obst- und Gemüse nach wie vor erlaubt.

Änderungen bei der Förderung für E-Autos

Ab dem 1. Januar 2022 werden nur noch solche Plug-in-Hybrid-Modelle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, die eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Bislang mussten es lediglich 40 Kilometer sein. Der zulässige Maximalausstoß von 50 Gramm CO₂ pro Kilometer bleibt gleich.

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