Baukindergeld – Wer, wie viel und wie?

Baustellenbild

Seit Kurzem spendiert der Staat Familien ein Baukindergeld. Wer bekommt es und wie viel Förderung ist drin? Die wichtigsten Infos …

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Familien oder Alleinerziehende, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 Wohneigentum erwerben, also eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Wichtig: Gefördert wird nur der erste Erwerb. Wer bereits ein Haus oder eine Wohnung hat, geht leer aus.

Wie hoch ist die Förderung

Pro minderjährigem Kind, das bei Antragstellung bereits geboren ist und im Haushalt des Antragstellers lebt, zahlt der Staat zehn Jahre lang 1.200 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also über die Jahre 24.000 Euro als Eigenheim-Sponsoring erhalten, bei drei Kindern sind es 36.000 Euro.
In Bayern bekommen Familien sogar noch einmal 300 Euro pro Kind und Jahr on top (Bayerisches Baukindergeld Plus).

Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?

Das Baukindergeld wird nicht auf einen Schlag ausbezahlt, die jeweiligen Raten fließen jährlich. Diese Info ist auch ganz wichtig für die Planung der Immobilienfinanzierung: Das Eigenkapital zur Anschaffung der Immobilie lässt sich mit dem Zuschuss nicht signifikant erhöhen. Die Gelder können vielmehr bei der jährlichen (Sonder-)Tilgung des laufenden Kredits oder bei Baumaßnahmen helfen, die später fällig werden.

Gibt es bestimmte Einkommensgrenzen für den Zuschuss?

Nur Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind kommen in den Genuss des Baukindergelds. Inklusive des Freibetrags dürfte eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern daher zum Beispiel insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen von 105.000 Euro haben, bei drei Kindern wären es 120.000 Euro.

Wie ermitteln die Behörden das Einkommen?

Es zählt der Einkommensdurchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang. Wer den Antrag in diesem Jahr stellt, muss also die Einkünfte beider Eltern aus dem Jahr 2017 und 2016 zusammenrechnen und dann durch zwei teilen. Als Nachweis gilt der Einkommensteuerbescheid.

Wie beantragen Familien das Baukindergeld?

Das geht online über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie müssen mit dem Antrag warten, bis Sie eingezogen sind und haben dann drei sechs (Stand Oktober 2020) Monate Zeit.
Wer die Immobilie kauft, die er bisher gemietet hat und daher schon bewohnt, stellt den Antrag spätestens drei sechs (Stand Oktober 2020) Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Den Antrag für das bayerische Baukindergeld Plus können Familien von der Internetseite der bayerischen Landesbodenkreditanstalt herunterladen (BayernLabo). Die Auszahlung erfolgt, sobald die KfW das Baukindergeld des Bundes auszahlt.

Ist die Kombination des Baukindergelds mit anderen Fördermitteln möglich?

Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich auch die anderen Fördermittel von der KfW zur Verfügung. Also etwa Zuschüsse für energieeffizientes Bauen oder Einbruchschutz. Außerdem können Familien in Bayern zusätzlich auch die Bayerische Eigenheimzulage beantragen.

Was ist die bayerische Eigenheimzulage?

Das ist ein allgemeiner Zuschuss zur Bildung von Wohneigentum in Bayern. Gezahlt wird ein einmaliger Festbetrag in Hohe von 10.000 Euro. Die Eigenheimzulage steht nicht nur Familien offen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Antragsteller in Bayern wohnen oder dort dauerhaft arbeiten. Außerdem gibt es auch hier bestimmte Einkommensgrenzen, die die Bauherren oder Käufer nicht überschreiten dürfen:

  • Einpersonenhaushalt: 50.000 Euro
  • Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind: 75.000 Euro
  • Familie mit Kinder: 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind

Interessante Links

KfW – Infos zum Baukindergeld
KfW – Zuschussportal für Antragsteller
BayernLabo – Infos zu bayerischen Zuschüssen
PSD Bank München – FAQs zur Immobilienfinanzierung

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