Mietwagen im Urlaub – Das gilt es zu beachten

Mit dem Flieger in die Fereien, aber vor Ort flexibel bleiben. Der Mietwagen im Urlaub macht es möglich. Bei der Buchung gilt es ein paar Tipps zu beachten

Wann und wo buche ich am besten?

Sicherheitshalber schon vor Reiseantritt. Beispielsweise über ein Mietwagenportal, einen Automobilclub oder im Reisebüro. So lassen sich in Ruhe die Preise vergleichen und man geht auf Nummer sicher, dass ein Auto vor Ort wirklich verfügbar ist.
Wichtig: Wer über Buchungsplattformen oder Reisebüros geht, erhält erstmal nur eine Reservierungsbestätigung (Voucher). Der Mietvertrag kommt erst später direkt mit dem Mietwagenunternehmen zustande. Im Falle eines Streits ist der unterschriebene Vertrag maßgeblich, nicht die Online-Reservierung. Vergleichen Sie unbedingt, ob der Mietvertrag und die gewünschte Reservierung übereinstimmt. Achten Sie auf unerwünschte Zusatzleistungen.

Mietwagen kostenlos stornieren?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei anderen Online-Käufen gibt es nicht. Daher immer gut den Vertrag lesen, was dieser zum Thema Stornierung vorsieht.

Extra-Gebühren auslösen?

In der Regel fallen für individuelle Sonderausstattungen Mehrkosten an. Beispiele sind Navigationsgerät, Kindersitz oder „Einwegmieten“, also die Rückgabe an einem anderen Ort. Auch ein Zweitfahrer kann die Miete erhöhen – insbesondere wenn er noch unter 25 Jahre alt ist.

Welche Tankregelungen?

Meist erhalten die Kunden das Auto mit vollem Tank und müssen es vollgetankt zurückbringen (Full to Full). Tun sie das nicht, werden Nachforderungen fällig. Einige Vermieter berechnen aber auch bereits bei der Anmietung eine Pauschale für den Tankinhalt. Bei dieser Regelung ist es günstig, das Auto möglichst leer zurückbringen. Achten Sie auf die Tankregelungen.

Welche Versicherungen?

Haftpflicht: Im Ausland gelten für die Haftpflichtversicherung teilweise geringere Deckungssumme als in Deutschland. Bei schweren Sach- und Personenschäden reichen diese eventuell nicht. Abhilfe schafft eine Zusatzversicherung, über die der Mietwagen entweder mit der gleichen Versicherungssumme wie das heimische Auto oder zumindest mit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Summe (7,5 Millionen Euro/Personenschäden; 1 Million/Sachschäden) haftpflichtversichert wird. Dieser Zusatz ist als Mallorca- oder Traveller-Police bekannt.
Tipp: Teilweise ist er bereits bei der eigenen Autoversicherung inklusive. Bei der Zahlung mit bestimmten Kreditkarten kann diese eine kostenfreie Service-Leistung sein.

Kasko: Für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug, Diebstahl und Vandalismus ist eine Kaskoversicherung notwendig. Eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung kann im Schadensfall der Ärger mindern. Wichtig: Nur die im Mietvertrag angegebenen Personen dürfen das Fahrzeug steuern. Fahren andere, erlischt der Versicherungsschutz.
Tipp: Wer keinen Kaskoschutz abschließt, sollte bei der Übergabe des Autos sehr penibel den Zustand prüfen und protokollieren lassen.

Unfall mit dem Mietwagen?

Informieren Sie die Autovermietung und rufen Sie die Polizei – auch bei Blechschäden. Der Mieter ist in der Regel per Mietbedingung dazu verpflichtet. Außerdem sollte der Fahrer ein Unfallprotokoll (EU-Unfallbericht) ausfüllen  (meistens im Handschuhfach). Machen Sie Fotos von den Schäden und der Unfallumgebung.
Bei Rückgabe des beschädigten Mietwagens wird ein Schadensbericht angefertigt. Eine Kopie dieses Berichts und des Unfallprotokolls sowie den Mietvertrag und den Nachweis über die Zahlung einer Kaution sollten Sie unbedigt aufbewahren. Diese Dokumente sind für die Schadensabwicklung wichtig. Behält der Vermieter einen Teil der Kaution ein, gibt es das Geld später vom Mietwagenvermittler zurück (entsprechend der Regelungen zum Selbstbehalt).

Panne mit dem Mietwagen?

Auch dann sollten Sie den Vermieter anrufen und dessen Anweisungen abwarten. Ist das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts liegen geblieben, muss der Vermieter kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. Achtung: je nach Land, muss der Fahrer selbst für das Abschleppen aufkommen.

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