Volljährigkeit – Endlich 18!

Mit der Volljährigkeit ändert sich eine ganze Menge. Plötzlich ist der Jugendliche Erwachsener. Vieles darf er jetzt zum ersten Mal ganz legal machen – dafür gibt es aber auch die ein oder andere neue Pflicht …

Volljährigkeit – NEUE FREIHEITEN

Auto fahren: Wer den Führerschein bereits in der Tasche hat, kann sich ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleitung in den Straßenverkehr wagen. Wichtig: Die Prüfungsbescheinigung, die man bereits als 17-Jähriger zum Fahren in Begleitung erhalten hatte, muss innerhalb von drei Monaten gegen den regulären Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alkohol: Bier oder Wein dürfen 18-Jährige ohne Einschränkung kaufen und konsumieren.

Arbeitszeit: Pro Woche sind mit Volljährigkeit bis zu 40 Stunden erlaubt.

Ehe: Sind beide Partner volljährig, dürfen sie ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts heiraten.

Geld: Die jungen Erwachsenen können nun selbst ein Girokonto eröffnen. Fließt ein regelmäßiges Gehalt, lassen sich sogar eine Kreditkarte oder ein Dispokredit beantragen.
Wichtig: Wer bei uns als Jugendlicher ein Konto für junge Leute hat (PSD GiroStart), wechselt problemlos zum normalen Gehaltsgirokonto. Die entsprechenden Unterlagen kommen rechtzeitig mit der Post.

Jugendschutz: Mit Volljährigkeit endet der Jugendschutz. Ab jetzt darf man also ausgehen so lange man will. Altersbeschränkungen bei Kinofilmen, Videospielen oder Zeitschriften gelten nicht mehr.

Verträge und Dokumente: Mit 18 ist man voll geschäftsfähig. Sprich, Kauf-, Handy-, Versicherungs- oder Mietverträge darf man jetzt selbst abschließen.
Auch in der Schule ist man plötzlich selbst der Adressat: Entschuldigungen, Zeugnisse oder Verweise dürfen selbst unterschrieben werden.

Wahlen: Spätestens mit 18 darf man in allen Bundesländern an Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen. Außer in Hessen gibt es ab 18 außerdem auch das passive Wahlrecht.

Volljährigkeit – NEUE PFLICHTEN

Hilfe im Haushalt: Kein Scherz – in § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht geschrieben, dass volljährige Kinder den „Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten“ haben, solange sie „dem elterlichen Hausstand angehören“. Mit anderen Worten: Theoretisch können Eltern verlangen, dass die erwachsenen Sprösslinge daheim den Staubsauger schwingen, Wäsche waschen oder das Bad putzen.
Übrigens: Solange die Kinder noch zu Hause wohnen, haben sie sich an die Regeln der Eltern zu halten. Volljährig oder nicht – Mama und Papa haben das Hausrecht.

Strafrecht: Ab 14 ist man in Deutschland bereits bedingt strafmündig, mit 18 dann voll strafmündig. Das heißt: Statt des Jugendstrafrechts kann das normale Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen. Bis zum 21. Lebensjahr schauen sich Richter dennoch jeden Einzelfall sehr genau an. Von der persönlichen Reife machen sie es dann abhängig, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht greift.

Versicherung: Theoretisch müssen sich Volljährige selbst versichern. In der Regel gibt es jedoch die Möglichkeit, bis maximal zum 25. Lebensjahr über die Eltern abgesichert zu bleiben. Das gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Auslandskrankenversicherung. Im Zweifel: Bei seiner Versicherung einmal nachfragen!

Interessante Links

Bundesagentur für Arbeit – Kindergeld für Volljährige unterhalt.net – Unterhalt für volljährige Kinder Krankenkassenzentrale – Kinder in der Familienversicherung

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