Achtung Mogelpackung!

Achtung Mogelpackung!

Mit der Inflation kommt die Shrinkflation. Einige Produzenten sorgen für Preiserhöhungen, indem sie die Füllmengen reduzieren. Was das genau bedeutet, erklären wir hier.

Ob Wocheneinkauf im Supermarkt oder Strom- oder Gasabrechnung im Briefkasten – beides macht gerade keinen großen Spaß mehr. Die Verbraucherpreise kennen seit Anfang des Jahres nur noch eine Richtung – nach oben.  Nahrungsmittel haben sich laut Statistischem Bundesamt im August um 16,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresniveau verteuert, die Energiekosten lagen sogar um 35,6 Prozent darüber. Die stockenden Lieferketten mit der daraus folgenden globalen Materialknappheit und vor allem der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf Gas- und Getreidelieferungen lassen die Preise weltweit steigen. Die Inflation kommt nun zunehmend als Shrinkflation daher. Gemeint sind versteckte Preiserhöhungen von gängigen Supermarktprodukten, die mit den Packungsgrößen zusammenhängen.

Was ist Shrinkflation?

Das Wort setzt sich zusammen aus dem englischen „to shrink“ (schrumpfen) und Inflation. Die Händler erhöhen zwar nicht die Preise, die Produzenten verkleinern aber die Packungen oder reduzieren einfach den Inhalt. Der Effekt ist der gleiche: Man bekommt weniger für sein Geld. Schrumpft etwa der Inhalt eines Margarinebechers beim gleichbleibendem Preis etwa von 500 auf 400 Gramm, entspricht das einer Verteuerung von 25 Prozent (siehe Tabelle).
Eine andere Masche ist, die Rezeptur zu verändern. Teure Inhaltsstoffe werden durch billigere ersetzt. Die Qualität sinkt, der Preis bleibt gleich – der Kunde zahlt zu viel.

Womit begründen die Hersteller die Shrinkflation?

Unisono schieben sie es auf die insgesamt gestiegenen Kosten in der Lieferkette. Rohstoffe, Verpackungsmaterial, Versand, Energie – überall müssen auch die Produzenten gerade draufzahlen. „Das zwingt uns dazu, unsere Verpackungsgrößen und Preise anzupassen. Nur so können wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch weiterhin ihre Lieblingsprodukte in gewohnter Qualität und Vielfalt sowie zu einem erschwinglichen Preispunkt anbieten“, lautet etwa eine offizielle Erklärung von Haribo.

Ist Shrinkflation verboten?

Die Masche ist zwar ärgerlich, weil sie den Käuferinnen und Käufern oft nicht auffällt. In der Regel haben sie sich an die Preise gewöhnt und prüfen die Packungsgröße nicht wirklich nach. Regelrecht verboten ist das Vorgehen aber nicht. Solange die Hersteller ehrlich und transparent angeben, wie viel Inhalt in einer Packung ist, ist alles legal. Laut Mess- und Eichgesetz ist lediglich untersagt, aufgrund einer überdimensionierten Verpackung einen falschen Eindruck vom Inhalt zu vermitteln. Eine undurchsichtige Packung Chips darf beispielsweise nicht zu 50 Prozent mit Luft gefüllt sein. Allerdings ist im Gesetz nicht festgehalten, ab welchem Luft- oder Verpackungsverhältnis genau eine Täuschung vorliegt.

Wie kann man sich beim Einkauf schützen?

Es bleibt einem nicht viel mehr übrig, als die Preise wirklich gut zu vergleichen. Immerhin beseht im Handel mittlerweile die Pflicht, den Grundpreis bei den Preisschildern am Regal anzugeben – also etwa den Preis pro 100 Milliliter oder pro Kilogramm. Das ist zum einen ein sehr transparenter Vergleichsmaßstab und offenbart vor allem auch die versteckten Preissteigerungen.

Preisschub dank Packungsschwindel

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt im Internet eine Mogelpackungsliste über aktuelle Shrinkflationsfundstücke. Momentan tauchen zum Beispiel diese Kandidaten dort auf.

ProduktvorhernaherPreiserhöhung
PreisInhaltPreisInhalt
Rama Margarine2,19 Euro500 g2,19 Euro400 g+ 25 Prozent
Funny Frisch Ofen Chips2,19 Euro150 g2,19 Euro125 g+ 20 Prozent
Knorr Bouillon1,89 Euro150 g1,89 Euro130 g+ 15 Prozent
Ombia Duschöl1,89 Euro300 ml1,89 Euro250 ml+ 20 Prozent
Haribo Tropifrutti0,99 Euro200 g0,99 Euro175 g+ 14 Prozent
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, vzhh.de/mogelpackungsliste

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