Heizungsgesetz: Was sich für Sie jetzt ändert.

Frau sitzt am Fenster mit Füßen auf der Heizung. Titelbild zum Blogbeitrag Heizungsgesetz

Lange haben sie gestritten, doch nun ist es durch: Das bislang größte Klimaprojekt der Ampelkoalition ist beschlossen. Gerade ist es zwar in aller Munde, doch viele sind verunsichert. Was bedeutet das neue Heizungsgesetz – oder offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) –  für die Gesellschaft eigentlich? Im PSD Blog klären wir für Sie die wichtigsten Änderungen und Punkte.

 

Worum geht`s im Heizungsgesetz?

Grundsätzlich sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG werden allerdings ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Ursprünglich sollten alle neuen Heizungen von 2024 an diese Vorgabe erfüllen. Nun richtet sich der Zeitplan nach der Wärmeplanung der Kommunen.

 

Ab wann gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Doch viele Regelungen greifen erst in den kommenden Jahren.

 

Was soll das neue Heizungsgesetz bewirken?

Die deutsche Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss die Gesellschaft bereits jetzt konkrete Maßnahmen ergreifen. Laut Bundesregierung soll das GEG schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäude- und Wohnbereich sorgen. Hier hinkt Deutschland seinen Klimazielen noch deutlich hinterher. Über 60 Prozent der deutschen Privathaushalte werden nämlich immer noch mit fossilen Brennstoffen, vornehmlich Gas beheizt.

 

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Mieter*innen?

Erstmal Entwarnung für Mieter*innen: Sie müssen sich um nichts kümmern. Vermieter*innen können jedoch einen Teil der Umbaukosten für die Heizanlage auf die Miete umlegen. Hier schreibt das neue Heizungsgesetz allerdings eine Höchstgrenze vor. Im GEG ist eine Modernisierungsumlage von zehn Prozent verankert. Bedingung ist allerdings, dass die Vermieter*innen von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen. Wenn sie das nicht tun, beträgt die Modernisierungsumlage 8 Prozent.

Das GEG schreibt auch vor: Die Umlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt. Das heißt konkret: Wer etwa in einer Wohnung mit 80 Quadratmetern wohnt, muss mit einer Mietsteigerung von höchstens 40 Euro (80 x 0,5 Euro) rechnen.

Wer aktuell mit Öl oder Gas heizt, darf das auch weiterhin.

Was müssen Eigentümer*innen tun?

„Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, heißt es von der Bundesregierung. Solange eine Heizung funktioniert, darf sie auch drinnen bleiben, zumindest für die nächsten Jahre. Selbst, wenn die alte Gas- oder Ölheizung kaputt ist, aber repariert werden kann: Auch dann muss sie nicht getauscht werden.

Merken muss man sich nur: Wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann, muss sie durch eine klimafreundliche ersetzt werden. Also eine, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie funktioniert.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Wärmeanlage den Anforderungen des neuen Gesetzes genügt, sollten Sie sich von Expert*innen wie etwa den Energieberater*innen Rat holen.

 

Wie sieht die Förderung für die Eigentümer*innen aus?

Das Wirtschaftsministerium will bis zu 70 Prozent oder maximal 21.000 Euro der Kosten für klimafreundliche Heizungen übernehmen. Allerdings gestaffelt und je nach Einkommen des Besitzers. Das heißt konkret: Alle haben Anspruch auf 30 Prozent Förderung.

Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro können noch einmal 30 Prozent obendrauf beantragen. Wer die Heizung bis 2028 tauschen lässt, kann zusätzliche 20 Prozent Bonus bekommen.

Außerdem können noch weitere Förderungen beantragt werden, wenn gleichzeitig mit dem Tausch auch die Dämmung des Hauses verbessert wird. Auch zinsgünstige Kredite sollen weiter angeboten werden.

 

  • Defekte Heizungen dürfen repariert werden.
  • Endgültig Schluss für Öl- und Gaskessel ist erst Ende 2044!

 

Wie können Sie Ihre neue Heizung finanzieren?

Ihre Heizung ist kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren oder Sie möchten schon heute etwas für das Klima tun und Ihre alte Ölheizung gegen eine, die erneuerbare Energie nutzt, tauschen? Dann stellt sich Ihnen bestimmt auch die Frage, wie sich dies finanzieren lässt. Mit dem Modernisierungskredit der PSD Bank München können Sie den hohen, kurzfristigen Geldbedarf zwischenfinanzieren. Dabei profitieren Sie von einer Zinsbindung bis zu 15 Jahren und einem niedrigen Zinssatz. Haben Sie Interesse, dann vereinbaren Sie gleich einen Termin.

 

Warum ist das Gesetz so umstritten?

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hatte der Bundesgerichtshof einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben. Heilmanns Kritik: Das Verfahren sei viel zu vorschnell und konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets könnten dabei nicht aufgezeigt und notfalls geändert werden.

Um jedoch die nötigen Klimaziele zu erreichen, hat der Bundestag nach monatelangem Ringen dem Heizungsgesetz nun doch zugestimmt. Die Verunsicherung der Menschen ist allerdings weiterhin groß. Viele kritisieren: Das Gesetz beträfe zu viele Menschen, deshalb seien die Kosten für die Heizwende bis 2045 nicht zu stemmen.

 

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