Wer Häuser oder Wohnungen erbt oder geschenkt bekommt, muss seit diesem Jahr oft höhere Steuern zahlen. Woran das liegt und wie Familien reagieren können, lesen Sie hier.
Erbschaftssteuer: Das Finanzamt schaut jetzt stärker auf den Verkehrswert der Immobilie
Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt – fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Seit 2023 können dafür höhere Steuern anfallen als bisher. Das liegt daran, dass der Wert von Haus oder Wohnung, der als Basis für Erbschaft- und Schenkungsteuer dient, seit Jahresbeginn anders berechnet wird. Der Fiskus orientiert sich nun nämlich an einem sogenannten marktgerechten Ansatz. Damit hängt die Bewertung stärker als bisher von dem Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung ab. Bislang war der Sachwert ausschlaggebend, und der war in den meisten Fällen niedriger. Für Immobilien in Ballungsgebieten wie München oder Augsburg steigt damit die Steuerlast – zumal der Gesetzgeber die Erbschaft- und Schenkungssteuerfreibeträge parallel noch nicht erhöht hat.
Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt.
So deutlich kann die Erbschaftsteuer steigen
Steuerberater*innen schätzen, dass vor allem wohnwirtschaftlich genutzte Häuser oder Wohnungen von Steuererhöhungen betroffen sind. Hier kann die neue Berechnungsmethode je nach Ausstattung und Lage im Einzelfall zu Wertsteigerungen von bis zu 50 Prozent liegen. Ein Beispiel: Der Sohn erbt von seiner Mutter ein Haus, dessen Sachwert bei 410.000 Euro liegt. Bislang musste er nach Abzug des Erbschaftsteuerfreibetrags 10.000 Euro versteuern. Das waren 700 Euro für den Fiskus. Weil sich die Immobilie in einer gefragten Lage befindet, liegt der marktgerechte Wert aber bei 500.000 Euro. Die Steuer steigt damit auf 11.000 Euro.
Übersteigt die fällige Erbschaftsteuer die eigenen Mittel, müssen die Erben die Immobilie im schlimmsten Fall verkaufen, um den Beitrag für den Fiskus zu begleichen.
Ein möglicher Ausweg: Einen tatsächlich niedrigeren Wert als vom Finanzamt angenommen per Gutachten dokumentieren. Nur: Zum einen sind diese Expertisen teuer. Zum anderen ist es fraglich, ob der Sachverständige tatsächlich den Verkehrswert deutlich niedriger als der Fiskus ansetzt.
Erbschaftssteuer umgehen: Immobilien bereits zu Lebzeiten übertragen
Eltern können zudem überlegen, ob sie Haus oder Wohnung frühzeitig übertragen. Das hat den Vorteil, dass sich die Erb- und Schenkungsfreibeträge besser nutzen lassen.
Jedem Kind steht pro Elternteil ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu. Diese erneuern sich darüber hinaus alle zehn Jahre.
Kleinere Wohnungen und Häuser dürften – je nach Region – noch unterhalb des Freibetrags zu schätzen sein. Moderne, geräumige Häuser oder Wohnungen in den Ballungsgebieten werden diese Beträge hingegen locker sprengen. Aber auch dann gibt es grundsätzlich noch Möglichkeiten, um Immobilien steuergünstiger zu übergeben. Welche das sind und auch, wie sich die Eltern trotz Schenkung absichern – Wohnrecht, Nießbrauch oder Ähnliches –, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine steuerliche Beratung ist ratsam.
Tipp: Denken Sie frühzeitig auch daran Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Denn im Erlebensfall ist ein Zugriff auf digitale Konten und Verträge meist nicht möglich und nicht ohne größere Komplikationen und Aufwand lösbar.
Erbschaftssteuer: Immobilien frühzeitig bewerten lassen
Ob die Erbschaft- oder Schenkungsteuer im Einzelfall wirklich steigt, ist also wesentlich mit dem Verkehrswert der Immobilie verbunden. Wer hier eine Planungsgrundlage haben oder einfach wissen möchte, was auf ihn zukommt, kann Haus oder Wohnung einfach einmal selbst bewerten lassen. Eine Möglichkeit ist der Immobiliencheck des PSD-Bank-Kooperationspartners Planet Home.
Tipp: Weitere wertvolle Informationen rund um das Thema Erben und Vererben geben wir unserem Themenservice.