Vater, Mutter, Kind, Oma und Opa – Das Mehrgenerationenhaus

Wenn drei Generationen in ein Haus ziehen, bringt das nicht nur Vorteile im Alltag mit sich. Das Modell macht sich auch in der Steuererklärung ganz gut. Lesen Sie hier mehr zum Thema Mehrgenerationenhaus

Alle unter einem Dach – was früher völlig normal war, steht auch heute bei immer mehr Familien wieder hoch im Kurs. Wenn sich alle gut verstehen, hat das Mehrgenerationenhaus ein paar unwiderstehliche Vorteile. Die Großeltern helfen bei der Kinderbetreuung, die Eltern sind dagegen gleich zur Stelle, wenn die Älteren gesundheitliche Probleme bekommen. Außerdem kann man sich den ein oder anderen Posten auf dem Haushaltskonto teilen.

Mehrgenerationenhaus als Steuersparmodell

Unabhängig davon hat die Großfamilien-WG aber auch einige steuerliche Vorteile – vorausgesetzt, sie fädelt den Kauf des Eigenheims richtig ein. Und zwar so: Die Eltern werden Alleineigentümer des Mehrgenerationenhauses und Oma und Opa zu Mietern. Die Eigentümer müssen dann ihre Mieteinnahmen versteuern, können aber dann als Vermieter deutlich mehr Kosten von der Steuer absetzen. Ein “normaler Eigenheimbesitzer” kann dies nicht.

Stichwort Werbungskosten

Sämtliche Aufwendungen, die mit Erwerb und Instandhaltung der vermieteten Wohnung im Zusammenhang stehen, sind als Werbungskosten abzugsfähig:

  • Kreditzinsen
  • Renovierungen
  • Betriebskosten
  • Abschreibung der Wohnung. Bei Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, lassen sich pro Jahr zwei Prozent des Verkehrswertes des Gebäudes ansetzen. Bei älteren Häusern 2,5 Prozent.

Zum Vergleich: Als Eigentümer darf man dem Fiskus allenfalls Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Rechnung stellen. Und auch dann nur 20 Prozent des Handwerkerlohns (maximal 1.200 Euro im Jahr). Materialkosten bleiben außen vor.

Wertvolle Verluste

Die Mietstrategie hat noch einen Vorteil: Die Vermieter können mit Verlusten, die sie möglicherweise mit der Vermietung erzielen, die Steuern für ihr sonstiges Einkommen drücken. Im Klartext: Sind die Werbungskosten für die Wohnung höher als die eingenommene Miete, dürfen die Vermieter diese Verluste komplett mit anderen Einkünften wie zum Beispiel dem Gehalt verrechnen. Die Gestamtsteuerlast sinkt dadurch.

Ein paar Formalia müssen sein

Damit die Strategie aufgeht, müssen sich die Bewohner des Mehrgenerationenhauses an ein paar Spielregeln halten.

  1. Die Vermieter müssen darlegen können, dass sie auf lange Sicht wirklich Gewinne erzielen wollen und das ganze Modell nicht nur als Verlustbringer existiert. Das können sie in der Regel, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der marktüblichen Warmmiete beträgt.
  2. Das Mietverhältnis sollte insgesamt so gestaltet sein, wie es unter Fremden üblich ist. Mieter und Vermieter schließen schriftlich einen offiziellen Mietvertrag ab. Die Vermieter rechnen jährlich die Betriebskosten ab, und die Mieter überweisen das Entgelt per Dauerauftrag.
  3. Alle Ausgaben, die für das gesamte Haus anfallen – Dach,- Treppenhaus oder Gartenarbeiten –, müssen die Vermieter für das Finanzamt konkret den einzelnen Wohneinheiten zuweisen können. Und auch in Bezug auf die Kreditzinsen will der Fiskus nachvollziehen, welche Zahlungen für die Mietwohnung fällig werden. Es kann sich daher anbieten, die finanzielle Abwicklung für beide Objekte über zwei getrennte Konten laufen zu lassen.

Interessante Links

Deutscher Mieterbund – Vertragsmuster für angehende Vermieter
Vereinigte Lohnsteuerhilfe – Steuer absetzen als Vermieter

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