Kurz vor Weihnachtsgans und Feuerwerk packt der Gesetzgeber wieder neue Regeln für das nächste Jahr aus. Wir listen auf, was sich vor allem für Ihren Geldbeutel ändern kann.
Steuern und Versicherungen
Die nächsten Steuerentlastungen kommen
Zum Ausgleich der Inflation wird der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf Einkünfte fällig werden, im Januar von aktuell 9.984 Euro auf 10.908 Euro pro Jahr angehoben. Außerdem greift der Spitzensteuersatz im nächsten Jahr erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro statt bisher ab 58.597 Euro.
Das Kindergeld steigt
Bisher erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils bei 250 EUR. Im neuen Jahr spendiert der Staat für jedes Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag klettert parallel dazu auf 3.012 Euro pro Elternteil und Kind (6.024 Euro für beide Eltern). Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll von 4.008 Euro auf 4.260 Euro ansteigen.
Sparer werden steuerlich entlastet
Auch den Sparerpauschbetrag, bis zu dem Zins- und Kapitaleinkünfte steuerfrei bleiben, will der Gesetzgeber ab 2023 erhöhen. Singles sollen künftig 1.000 statt bislang 801 Euro steuerfrei erwirtschaften können, zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro.
Energie-Entlastungen werden besteuert
Bei Privatpersonen mit höheren Einkommen soll nach dem geplanten Jahressteuergesetz 2022 ein Teil der Entlastungen, die die Soforthilfe im Dezember sowie die Gas- und Wärmepreisbremse gebracht haben, wieder eingesammelt werden. Die Entlastung soll auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen werden. Treffen soll das „Gutverdiener“. Gemeint ist die Einkommensklassen, die auch noch Solidaritätszuschläge zahlen müssen. Das ist ab zu versteuernden Einkommen von rund 67.000 Euro der Fall.
Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit sinken leicht bei der betrieblichen Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, steigt im Januar von 84.600/81.000 Euro (West/Ost) auf 87.600/85.200 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bis zu vier Prozent der BBG West können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind ab 2023 also monatlich 292 Euro beziehungsweise 584 Euro.
Rürup-Rente: 100 Prozent absetzbar
Rürup-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Maximalbetrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten). Dieser kann ab dem kommenden Jahr nun zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien könnten höher ausfallen
Mit dem Jahressteuergesetz möchte die Bundesregierung Immobilien bei Schenkung und Erbschaft künftig teilweise anders bewerten. Im Ergebnis könnte die Basis für die Steuerberechnung dadurch steigen. Auf Erben und Beschenkte könnten dadurch künftig höhere Steuern zukommen. Ob parallel dazu die Steuerfreibeträge angehoben werden, steht noch nicht fest (Stand 15.12.2022).
Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Gesetzlich Versicherte müssen sich auf höhere Beiträge im nächsten Jahr einstellen. Der Bundestag beschloss Ende Oktober eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von wohl 0,3 Punkten. Der Gesamtbeitrag könnte damit im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns steigen.
Arbeit und Rente
Homeoffice-Pauschale
Die bereits eingeführte Homeoffice-Pauschale wird weitergeführt und verbessert: Für jeden Arbeitstag im Homeoffice sollen Mitarbeitende nach dem Jahressteuergesetzes 2022 sechs statt bislang fünf Euro geltend machen können. Die Pauschale kann zudem für 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Das sind maximal 1.250 Euro im Jahr.
Steuerabzug für das Arbeitszimmer soll einfacher gestaltet werden
Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können die Steuerzahler nach wie vor sämtliche dafür anfallenden Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Zur Vereinfachung können sie ab 2023 aber auch alternativ eine Pauschale von 1.260 Euro ansetzen. Das soll auch dann gelten, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Midi-Job: Entlastung für Geringverdiener geplant
Zum 1. Januar 2023 steigt die Midijob-Grenze deutlich an. Erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro werden dann die vollen Sozialbeiträge fällig. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Zur Info: Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt
Ab 2023 ist keine Krankmeldung mit gelbem Zetteln an Krankenkasse und Arbeitgeber mehr nötig. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann elektronisch an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Frührentner dürfen mehr verdienen
Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Dadurch soll der Übergang von Erwerbsleben und Ruhestand flexibler gestaltbar sein.
Bürgergeld statt Hartz IV
Nach zähen Verhandlungen wird das Bürgergeld ab 1. Januar das Hartz-IV-System ablösen. Damit können alle Menschen, die derzeit Arbeitslosengeld II bekommen, mit rund 50 Euro monatlich mehr auf dem Konto rechnen. Änderungen wird es aber auch beim Schonvermögen, Sanktionen und der Jobvermittlung geben. Nähere Informationen dazu gibt es hier.
Immobilien
Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Ab dem nächsten Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaikanlagen. Profitieren können alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb sind oder 2023 ans Netz gehen. Die neuen Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWh erhalten 8,2 Cent pro kWh und größere Anlagen ab einem Anlageanteil von 10 kWh erhalten 7,1 Cent pro kWh.
Steuerbonus für Solarstrom
Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei – so die geplanten Regelungen aus dem Jahressteuergesetz 2022. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Dies soll die Solarwende auf Privathäusern fördern.
Abschreibung beim Wohnungsbau: 3 Prozent AfA ab Juli 2023
Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert.
Im Mietwohnungsbau wird die Sonderabschreibung fortgeführt, die aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt wird. Für vier Jahre können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der sehr hohe Standard des Energieeffizienz-Hauses 40 eingehalten wird und die Baukosten nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen.
Mobilität
Für 49 Euro durchs Land
Im nächsten Jahr kommt mit dem Deutschland-Ticket der Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Offizieller Start ist zwar am 1. Januar 2023 – der nach der Einschätzung vieler Verkehrsverbände realistischere Beginn ist allerdings das Frühjahr.
Führerscheinumtausch
Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Dabei ist es egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Wer mit alter Fahrerlaubnis erwischt wird, bekommt ein Verwarngeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein der Polizei vorlegen. Sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
E-Auto Prämie für Plug-in-Hybride fällt weg
Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Prämien mehr durch den Umweltbonus. E-Autos erhalten nur noch eine reduzierte Prämie. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 gibt es 4.500 Euro Zuschuss vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller à gesamt 6.750 Euro. Ab 1. September können diese Prämie nur noch Privatpersonen beantragen.
CO2-Steuer steigt nicht weiter an
Ursprünglich war eine Steigerung der CO2-Steuer um 35 Euro pro Tonne auf Benzin- und Diesel-Kraftstoffe geplant. Wegen der massiven Preissteigerungen bleibt diese Erhöhung nun aus. So werden 2023 weiterhin 30 Euro pro Tonne fällig. Die nächste Erhöhung soll dann 2024 erfolgen.
Mösl Franz, 85567 Grafing b.München
Danke – und wann ändert sich der Zinssatz fürs Tagesgeld bei der PSD bitte? Alles Gute und beste Grüße, Franz G. Mösl
Anna Beck
Sehr geehrter Herr Mösl,
entschuldigen Sie unsere späte Rückmeldung.
Wir haben zu Ihrer Anfrage gute Nachrichten.
Ab sofort gibt es das PSD TagesGeld45 mit einer attraktiven Verzinsung.
Hier finden Sie mehr Infos dazu: https://www.psd-muenchen.de/produkte/konto-und-karten/konten-im-ueberblick/tagesgeldkonto45.html
Viele Grüße,
Ihr PSD-Marketing-Team