Von O bis O – von Oktober bis Ostern – sollten Autos mit Winterreifen ausgestattet sein, so eine gängige Faustregel. Das ist nicht nur sicherer, sondern kann mit Blick auf Bußgelder oder Unfallfolgen auch das Portmonee schonen.
Demnächst laufen die Uhren wieder auf Winterzeit, die Tage werden kürzer und das Wetter ungemütlicher. Auch die Straßenverhältnisse ändern sich: Bei nassem Laub, Pfützen und vielleicht dem ersten Bodenfrost kann die Autofahrt schonmal zur Rutschpartie werden. Vor allem, wenn der Wagen noch mit Sommerreifen bestückt ist.
Ein Punkt in Flensburg
Von Oktober bis Ostern sollten Autos Winter-, Allwetter- oder Ganzjahresreifen tragen. Seit 2010 sind diese sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist. Erlaubte Reifen tragen die Kennzeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) sowie ein Piktogramm mit Berg und/oder Schneeflocke.
Wer bei Glatteis dagegen mit Sommerreifen erwischt wird, muss sogar mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert der Fahrer den Straßenverkehr oder gefährdet er ihn, erhöht sich das Knöllchen auf 60 beziehungsweise 80 Euro. Verursacht er sogar einen Unfall, werden 120 Euro fällig.
Sommerreifen können Versicherungsschutz gefährden
Kommt es zum Zusammenstoß, kann sich der falsche Reifen auch negativ beim Versicherungsschutz auswirken. Der Versicherer könnte es nämlich als grobe Fahrlässigkeit auslegen, wenn sein Kunde vor Antritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Die mögliche Folge: Bei der Kaskoversicherung verweigert die Gesellschaft die Regulierung ganz oder teilweise. Die Haftpflichtversicherung wickelt den Schaden zwar ab, kann den Fahrer aber in Regress nehmen und ihn darüber an den Kosten beteiligen. Allerdings ist es immer eine Frage des Einzelfalls, ob wirklich grobe Fahrlässigkeit vorlag. Außerdem muss die Versicherung die Umstände dafür nachweisen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann nach Tarifen Ausschau halten, die eine Kostenbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen.
Mehr Infos:
Jedes Jahr testet der ADAC das aktuellen Winterreifen-Angebot. Das Ergebnis aus 2020.
Und wie sollte man Reifen am besten lagern?