Über vermögenswirksame Leistungen (VL) können Arbeitnehmer mithilfe von Arbeitgeber und Staat ein schönes Finanzpolster ansparen. In unserem Artikel erklären wir Ihnen, wie es funktioniert …
Was sind eigentlich vermögenswirksame Leistungen?
VL sollen Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Dazu schließen sie einen Sparvertrag, den der Chef mit bis zu 40 Euro im Monat bezuschussen kann. Wie viel er genau spendiert, regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag.
In den Genuss von VL können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamter, Richter und Soldaten kommen. Einen gesetzlichen Anspruch auf VL haben sie allerdings nicht. Das Unternehmen zahlt freiwillig.
Was für VL-Verträge gibt es?
Ihre VL können die Sparer in verschiedene – neue oder bereits bestehende – Verträge einzahlen. Die häufigsten Formen sind Bausparverträge, Aktienfondssparpläne oder Banksparpläne, die gegenüber den Fonds mit mehr Sicherheit punkten. Wichtig: Die Sparplan-Varianten müssen für VL-Sparen geeignet sein. Wir bieten Ihnen dazu etwa unser PSD BonusSparenVL an.
Die Verträge laufen in der Regel sieben Jahre. Die ersten sechs Jahre zahlt der Sparer seine Beiträge ein. Während des siebten Jahres ruht der Vertrag. Anschließend steht das Guthaben zur freien Verfügung. Bei der Bauspar-Variante müssen die VL-Sparer sieben Jahre lang ihre Raten einzahlen.
Wie schließe ich VL ab?
Der Arbeitnehmer macht seinen VL-Vertrag zum Beispiel bei seiner Bank dingfest. Die gibt dem Sparer daraufhin ein Formular für den Arbeitgeber mit. Der zahlt dann den zugesagten Anteil direkt in den Vertrag ein.
Gibt es zusätzlich eine Förderung vom Staat?
Geringverdiener können neben der Finanzspritze vom Chef von der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie profitieren. Voraussetzungen und Höhe der Förderung hängen dabei von der Art des Vertrages ab:
Sollen die VL für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (z.B. Bausparverträge), hat der Sparer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter 17.900/35.800 Euro (Singles/Ehepaare bzw. Lebenspartner) liegt. Der Zuschuss beträgt dann neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr (= max. 43 Euro im Jahr).
Zusätzlich können Bausparer eine Wohnungsbauprämie erhalten. Hier sind nochmals 8,8 Prozent von maximal 512 Euro pro Jahr Zuschuss möglich (= max. 45 Euro im Jahr). Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen ist kleiner/gleich 25.600/51.200 Euro.
Bei Fondssparplänen liegt die Einkommensgrenze bei 20.000/40.000 Euro und die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bei 20 Prozent auf maximal 400 Euro (= 80 Euro im Jahr).
Was kommt am Ende finanziell raus?
Ein Arbeitnehmer, der 40 Euro im Monat anspart, kann zum Beispiel mit einem Banksparplan bei einer zur Zeit realistischen Verzinsung von etwa 0,08 Prozent über die Laufzeit von sieben Jahren rund 2.890 Euro auf die hohe Kante legen. Je nach Vertrag kommt am Ende – wie etwa beim PSD BonusSparenVL – noch ein Sparbonus on top.
Muss man Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Ja, der Anteil des Arbeitgebers ist steuer- und sozialabgabepflichtig. Das heißt: Der Chef überweist den vollen VL-Betrag auf das Sparkonto, der Mitarbeiter bezahlt dafür über die Lohnabrechnung Steuern und Abgaben. Die erwirtschafteten Kapitalerträge sind wie andere Geldanlagen auch steuerpflichtig. Daher lohnt es sich, im Jahr der Auszahlung die Freistellungsaufträge nochmals zu prüfen.