Schiedsrichter für alle Fälle – Neutrale Vermittler können helfen

Zwei Ringer werden von einem Schiedsrichter beobachtet

Zwist zwischen Nachbarn, Streit in der Familie, Probleme zwischen Kunden und Unternehmen – nicht immer müssen solche Auseinandersetzungen vor Gericht enden. Auch andere neutrale Vermittler können helfen. Schiedsrichter können eine Alternative sein, um eine Einigung zu finden …

Schlichtungsstellen

Ärger mit dem Mobilfunkanbieter, der Versicherung oder der Bahn? Schlichtungsverfahren sind eine Chance für Verbraucher. Dabei kann unbürokratisch und meistens kostenfrei eine Lösung gefunden werden. Oft gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen. Diese hören sich beide Seiten an und erarbeiten anschließend einen Vorschlag zur Einigung.

Solche Schiedsrichter sind zum Beispiel:

  • Versicherungsombudsmann
  • Ombudsleute der privaten oder genossenschaftlichen Banken
  • Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs oder der Bundesärztekammer
  • Schlichtungsstelle Energie

Lediglich Versicherungs- und Bankenombudsleute können auch für die Unternehmen eine verbindliche Entscheidung erzwingen. In den anderen Fällen steht es der Wirtschaft frei, ob sie sich an die Vorschläge hält. Sind die Kunden mit dem Vorschlag nicht zufrieden, können sie immer noch vor Gericht ziehen.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Gibt es keine besondere Schlichtungsstelle, springt die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung in Kehl ein. Kunden können dort ein Verfahren online, per E-Mail, Fax oder Post eröffnen. Den Sachverhalt müssen sie dann aus eigener Sicht schildern. Der Schiedsrichter der Schlichtungsstelle informiert dann das betroffene Unternehmen und fordert es zur Teilnahme an dem Verfahren auf. Innerhalb von 90 Tagen folgt eine Empfehlung zur Streitbeilegung. Bindend ist sie jedoch nicht!

Schlichtungsverfahren im Nachbarrecht

In vielen Bundesländern müssen die Gegner in einem Nachbarstreit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen. Erst danach kann ein Gericht eingeschaltet werden. Das ist etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg der Fall. In Bayern dürfen unter anderem Notare und für eine Gütestelle zugelassene Anwälte solche Verfahren durchführen. Die Kosten liegen zwischen 50 und 100 Euro.

Mediation (Vermittlung)

Im Rahmen einer Mediation erarbeiten die Streitparteien unter der Führung eines neutralen Dritten (Mediator) selbst eine Lösung. Beide Seiten fixieren das verbindliche Ergebnis schriftlich miteinander. In Deutschland findet eine solche Vermittlung oft im Zuge von Scheidungen statt. Besonders beim Streitthema Geld. Aber auch Erbstreitigkeiten oder Nachbar-, Miet-, Arbeits-, Bau- oder Verbraucherrechtskonflikte können so geschlichtet werden. Psychologen, Juristen, Soziologen, Richter oder Unternehmensberater fungieren hier oft als Schiedsrichter.

Mediation wird meist nach Stundenhonoraren vergütet. Die Sätze hängen stark von Thema und Komplexität ab. Ein gängiger Orientierungswert sind 180 Euro pro Stunde.

Schiedsgerichte als Schiedsrichter

Vertragspartner können festlegen, dass im Streitfall ein Schiedsgericht anstelle eines staatlichen Gerichts den Rechtsstreit entscheiden soll. Verbreitet sind solche Vereinbarungen im Handelsrecht oder bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen.

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