Einen teuren Kredit durch einen zinsgünstigen zu ersetzen, kann sich durchaus lohnen. Vor der Entscheidung einer Umschuldung gilt es aber, gut und das Richtige zu vergleichen …
Der Ratenkredit diente einer dringenden Anschaffung und besteht jetzt seit drei Jahren. Die Rate fließt Monat für Monat vom Konto und gut ist. Gut ist? In regelmäßigen Abständen sollte man das Thema nochmal genauer unter die Lupe nehmen. Möglicherweise gibt es ja Anbieter, die inzwischen deutlich niedrigere Zinsen anbieten. In dem Fall macht es Sinn, den Kredit umzuschulden.
Was heisst Umschulden eigentlich?
Ein Kreditnehmer kündigt seinen bisherigen Vertrag.
Um die dort noch offene Restsumme zu begleichen, nimmt er einen neuen Kredit auf. Im besten Fall spart er, weil beim neuen Anbieter für das Abbezahlen der Restschuld weniger Zinsen und Kosten zahlen muss, als wenn er den alten Vertrag weiter bedienen würde.
In 3 Schritten Umschuldung prüfen
- bei gleicher Laufzeit künftig niedrigere Raten zahlt oder
- sich bei gleicher Ratenhöhe die Laufzeit verkürzt und
- sich auch bei einer anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung ein Kostenvorteil ergibt.
Vertragsbedingungen lesen
Außer dem Effektivzins, der Ratenhöhe und der Laufzeit sind auch die weiteren Details im Kleingedruckten wichtig. Von Vorteil ist, wenn der neue Kredit seinerseits jederzeit ablösbar ist und gebührenfreie Sondertilgungen ermöglicht. So bleiben Kunden weiterhin flexibel. Der PSD PrivatKredit zum Beispiel kann für Beträge ab 2.500 Euro und mit einer Laufzeit zwischen zwölf und 96 Monaten abgeschlossen werden. Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich.
Dispo ablösen
Mithilfe eines günstigeren Ratenkredits kann man sich auch von hohen Außenständen im Dispo befreien. Das lohnt sich, weil die Dispositionskredite in der Regel deutlich teurer sind als Ratenkredite. Doch Vorsicht: Nach dem Ablösen nicht direkt wieder den Überziehungskredit in Anspruch nehmen – das kann im worst case in einer Endlos-Schuldenspirale münden.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten
Kündigen Sie einen Kreditvertrag vorzeitig, kann die Bank unter Umständen einen Ausgleich für ihren entgangenen Zinsgewinn verlangen. Einzelheiten sind in den Vertragsbedingungen geregelt.
Wissen Sie nun, was Sie zu beachten haben? Oder haben Sie noch Fragen? Kommentieren Sie gerne oder sprechen uns direkt an.