Das nächste Auto soll ein Stromer sein? Mit diesen Fördermitteln wird das grüne Vorhaben auf jeden Fall erschwinglicher.
Elektroautos boomen. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes rund 195.000 E-Autos neu zugelassen – mehr als dreimal so viele wie 2019. Der Trend hält an. Schon im ersten Quartal 2021 kamen 88.500 neue Wagen auf deutschen Straßen hinzu. Nach einer aktuelle Umfragen von Consors Finanz würden inzwischen bereits 38 Prozent der Deutschen, die einen Autokauf planen, ein E- oder Hybridmodell auswählen.
Eine Entscheidung, die der Umwelt gut tut – dem eigenen Geldbeutel aber nicht immer. Die Kaufpreise für neue Modelle sind nach wie vor relativ hoch. Und auch die Ladestation daheim will eingepreist sein. Allerdings zeigt sich der Staat momentan spendabel, weil er die Verbreitung von Elektromobilität vorantreiben möchte. Die folgenden Fördermittel sollten Sie kennen:
Innovationsprämie
Für den Kauf eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybrid spendieren Hersteller und der Staat gemeinsam einen einmaligen Zuschuss. Dieser beträgt bei Elektrofahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, abhängig vom Netto-Listenpreis bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden bis zu 6.750 Euro.
Die Autoindustrie steuert jeweils ein Drittel zur Innovationsprämie bei. Deshalb erhalten den Umweltbonus nur Fahrzeuge von Herstellern, die sich an dem Verfahren beteiligen. Das sind allerdings einige: Auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen mehr als 300 reine Elektroautos und rund 250 Plug-in-Hybride
Ihre Anträge müssen die Käufer beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) stellen. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Sind die für die Umweltprämie vorgesehenen Mittel von vier Milliarden Euro aufgebraucht, fließt auch keine Förderung mehr.
Zuschüsse für Gebrauchtwagen
Für gebrauchte Elektroautos lassen sich dieselben Umweltprämien beantragen, wenn die Autos nach dem 4. November 2019 erstmals und ab dem 4. Juni 2020 zum zweiten Mal – dann auf den Antragsteller – zugelassen wurden. Weitere Voraussetzung: Der Wagen darf noch keine Prämie erhalten haben und höchstens 15.000 Kilometer gefahren sein.
Umweltprämie für Leasingfahrzeuge
Die Zuschusshöhen beim Leasing hängen von der Vertragsdauer ab. Bei Laufzeiten über 23 Monate ist die volle Prämie möglich. Es kann also wie beim Kauf bis zu 9.000 Euro geben. Bei kürzeren Laufzeiten wird die Auszahlung entsprechend runter gestaffelt.
Ladestationen
Den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit 900 Euro pro Ladepunkt.
Voraussetzungen:
- Die Gesamtkosten liegen bei mindestens 900 Euro.
- Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen.
- Der Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien (Ökostrom).
- Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein.
Einen entsprechenden Antrag können sowohl Eigentümer als auch Mieter stellen. Wichtig: Das muss vor dem Kauf der Wallbox passieren.
Auch bei dieser Förderung gilt im Übrigen wie bei der Innovationsprämie das Windhundprinzip. Insgesamt sind 400 Millionen im Fördertopf. Ist er leer, gibt es auch kein Geld mehr.
Steuererleichterungen
Neben den Zuschüssen fördert der Staat Elektroauto-Eigentümer aktuell auch über Steuervorteile. So sind die Stromer derzeit bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Sonderregelung soll Ende 2030 auslaufen. Das bedeutet: Wird ein Auto zum Beispiel 2023 erstmals zugelassen, profitieren die Eigentümer noch sieben Jahre von der Befreiung. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind nicht befreit.
Auch bei der Lohnsteuer gibt es Erleichterungen. Gewährt der Chef seinem Arbeitnehmer, den privaten (Hybrid-)Elektrowagen oder einen entsprechenden Dienstwagen im Unternehmen aufzuladen oder stellt er ihm zeitweise eine betriebliche Ladesäule zur Verfügung, darf der Mitarbeiter diesen „geldwerten Vorteil“ steuerfrei kassieren. Das gilt nach jetzigem Stand jedenfalls bis zum 31.12.2030.
Steuervorteile beim Dienstwagen
Seit Januar 2020 müssen Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Zum Vergleich: Bei Benzinern ist es ein Prozent. Im Juli 2020 wurde die Kaufpreisgrenze sogar auf 60.000 Euro angehoben. Diese neue Regel gilt für Elektrofahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung des Autos. Für andere Elektroautos oder „reine“ Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 werden 0,5 Prozent fällig.
Finanzierung
Wer für den verbleibenden Kaufpreis die derzeit günstigen Kreditzinsen nutzen möchte, kann sich auch einmal bei der PSD Bank München umschauen.
Mehr Informationen:
- Elektroauto-Interessenten finden auf den Webseiten des ADAC regelmäßig aktuelle Übersichten und Tipps.
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