Zum Jahreswechsel treten ein paar wichtige neue Regelungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf die privaten Finanzen haben. Einige Änderungen im Überblick …
Der Grundfreibetrag steigt
Das Einkommen, das man gänzlich steuerfrei kassieren darf, steigt im Januar von 9.168 auf 9.408 Euro an.
Der Kinderfreibetrag wird höher
Auch der Kinderfreibetrag wird 2020 weiter angehoben – konkret von aktuell 4.980 Euro auf 5.172 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Kindergeld nicht ausgezahlt, sondern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt die Steuerlast von Eltern. Ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld im Einzelfall am Ende eines Steuerjahres günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch.
Neue Regeln zum Elternunterhalt
Können Pflegebedürftigen die Kosten für Heimplatz oder ambulante Pflege nicht selbst begleichen, springt zunächst das Sozialamt ein. Das kann sich aber grundsätzlich einen Teil des Geldes bei den Kindern zurückholen. Dieser Elternunterhalt soll nach dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ ab Januar aber nur noch dann möglich sein, wenn die Kinder ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Zu dem Einkommen zählen dabei auch sonstige Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Vorhandenes Vermögen oder das Einkommen des Ehegatten bleiben dagegen unberücksichtigt.
Weniger Steuern für Jobtickets
Künftig sollen auf das Jobticket, das Mitarbeiter aus ihrem Gehalt finanzieren, nur 25 Prozent Steuern anfallen. Sie können dann aber trotzdem die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Spendiert der Chef das Ticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei.
E-Dienstwagen werden günstiger
Für ein emissionsfreies Elektro-Dienstauto müssen die Arbeitnehmer nur noch 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Das gilt für zwischen 2019 und Ende 2030 angeschaffte Fahrzeuge, deren Listenpreis unter 40.000 Euro liegt. Bei teureren Modellen und Hybrid-Fahrzeuge bleibt es bei den bisherigen 0,5 Prozent. Zum Vergleich: Bei Benzinern möchte der Fiskus 1 Prozent haben.
Betriebsrentner werden entlastet
Betriebsrenter müssen auf ihre Rente generell den vollen Beitrag für die gesetzliche Kranken- und die Pflegeversicherung bezahlen. Hier sollen sie ab dem 1. Januar mit einem monatlichen Freibetrag entlastet werden. Für die ersten 159,25 werden dann keine Beiträge mehr fällig.
Aktuell existiert zur Entlastung lediglich eine Freigrenze von monatlich 155,75. Der Unterschied: Übersteigen die Bezüge diese Grenze, unterfallen direkt die gesamten Bezüge der Beitragspflicht.
Fliegen wird teurer
Flugtickets werden ab April 2020 teurer, denn die Steuer auf Flugtickets steigt. Konkret soll sie für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro klettern. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden. Das wären 17,25 Euro mehr als bisher.
Neue Förderung für energetische Gebäudesanierung
Das Klimaschutzpaket der Regierung sieht vor, dass energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 steuerlich gefördert werden. 20 Prozent der Aufwendungen sollen die Auftraggeber von ihrer Steuerschuld abziehen dürfen. Beispiele sind Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster oder die Modernisierung von Heizanlagen.
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Regelung aber Ende November erst einmal gestoppt. Im Vermittlungsausschuss müssen Bundesrat und Bundestag nun nach Kompromissen suchen.
Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger
Ebenfalls Teil des Klimaschutzpakets ist, den Umsatzsteuersatz für Bahnfahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent zu senken. Auch dieser Änderung steht jedoch noch im Vermittlungsausschuss zur Diskussion.
Betriebliche Altersversorgung: Höhere Steuerersparnis möglich
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, klettert im Januar von 80.400/73.800 Euro auf 82.800/77.400 Euro (West/Ost). Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge. Bis zu vier Prozent der BBG West können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind ab 2020 also monatlich 276 Euro beziehungsweise 552 Euro.
Neue Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum
Diese Sonderabschreibung können Eigentümer von Mietimmobilien erstmals in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2019 neben der regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent geltend machen. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu fünf Prozent jährlich betragen. Dabei liegt die Bemessungsgrundlage jedoch bei maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Es ist neuer Wohnraum entstanden, und die Wohnung wird im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet.
Intelligente Stromzähler einbauen
Ab dem kommenden Jahr müssen Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh mit einem Smart Meter (intelligentes Messsystem) ausgerüstet werden. Dieses erfasst nicht nur den Verbrauch, sondern übermittelt die Daten auch digital an den Stromversorger und den Netzbetreiber. Die Eigentümer müssen sich aber nicht selbst darum kümmern. Zuständig für den Austausch ist der „grundzuständige Messstellenbetreiber“. Das ist meist der örtliche Netzbetreiber. Durch den Einbau kann die Stromabrechnung indes leicht steigen, da die Stromanbieter die Kosten für den Zähler in der Regel über den Grundpreis umlegen.