Gerade weil die Zinsen derzeit so niedrig sind, überlegen viele, sich von alten, höher verzinsten Darlehen zu trennen. Teilweise wird dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art der finanziellen Entschädigung für die Bank, wenn ein Kunde ein Darlehen mit fester Sollzinsbindung vorzeitig kündigt oder komplett tilgt. Die Bank nimmt dann nämlich weniger Zinsen ein, als ursprünglich kalkuliert. Generell wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung individuell berechnet. Sie hängt unter anderem von der Höhe des Kredites, der Finanzierungsdauer und dem im Kreditvertrag vereinbarten Nominalzins ab.
Wichtig: Bei Immobilienkrediten gibt es ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Kunden sich generell nach zehn Jahren Laufzeit von dem Darlehen lösen können – unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Wer davon Gebrauch macht, muss auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.